Motorrad Classic 4/96 - Juli/August 1996 - Thema mit Variationen DKW RT 125
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Motorrad Classic 4/96 - Juli/August 1996 - Variationen DKW RT 125

Titelbild: Thema mit Variationen DKW RT 125

PLUS: Mit allen Wassern gewaschen: Die besten Geländesport Fotos (Teil 2) - Der Dauerbrenner: Norton Model 18 - Scharfes für die Straße: Suzuki T 500 - Für Berge und mehr: Puch 250 SGS - Geheimnis gelüftet: Bahnrenn Motor von Opel

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Original Inhaltsbeschreibung:

  • DKW RT 125
  • Suzuki T 500
  • Report: als Verkäufer auf der Veterama
  • Quickly und Triumph: die Gewinner
  • Wasser marsch: Geländesport­ Fotos (Teil 2)
  • Bahnrennmotor von Opel
  • Portrait Joachim Seifert
  • Selbst restaurieren, Teil 36
  • H. W. Bönsch zum Gedenken
  • Puch SGS
  • Norton Model 18
  • Die Entwicklungsgeschichte der Zweitaktmotoren (Teil 1)

Meinung:

Alles beim Alten, und doch was Neues: Die seit 23. Februar 1996 geltende Leichtkraftrad ­Verordnung stiftet auch unter Veteranenfreunden Verwirrung.

Alle Motorräder mit maximal 125 cm Hubraum und höch­stens elf kW (15 PS) Motorleistung sind au­tomatisch Leichtkraft­räder, auch wenn sie bereits als Krafträder zugelassen worden sind, diktierte Hubert Koch vom IVM (Industrie-Verband Motorrad) einem Tageszeitung­schreiber in dessen Notizblock. Ja was denn nun? Ist ab sofort eine 125er Zweitakt-Fox, eine DKW RT 125 oder eine Honda CB 92 kein Kraftrad mehr, sondern ein Leicht­kraftrad - und würde damit plötzlich ein Vielfaches an Haftpflichtprämie kosten?

Zur Beruhigung: Wenn die oben als Beispiel erwähnten Motorräder bereits zum Verkehr zugelassen sind, es für sie also einen Kraftfahrzeug­ Brief gibt, worin unter Ziffer eins Krad Motorrad steht, dann bleiben NSU Fox und Co. nach wie vor Mo­torräder der Klassen bis zehn oder bis 17 PS - mit entsprechend billi­gen Haftpflicht-Prämien. Und wer eine alte 125er restauriert hat und zum Fahren noch einen Kfz-Brief braucht, dem wird der amtlich aner­kannte Sachverständige beim TÜV für die Zulassung zum Straßenver­kehr - nach wie vor - bescheinigen, daß eine Fox RT oder die alte Ein­zylinder-CB 125 immer noch ein Motorrad und kein Leichtkraftrad ist.

Zum Fahren und Spaß haben damit ist übrigens nicht unbedingt ein Motorrad-Führerschein Vorausset­zung. Nach wie vor genügt auch der Auto-Führerschein, also Klasse drei, sofern er vor dem 1. April 1980 erworben wurde.

Nach der neuen Leichtkraftrad-Verordnung dürfen 16- und 17 jährige mit Führerschein Klasse 1b Motorrä­der mit maximal 125 cm Hubraum und einer bauartbedingten Höchst­geschwindigkeit von maximal 80 km/h (plus Toleranz) fahren. Also hört, Ihr Väter unter den Veteranenfreunden, die Ihr ein Fahrzeug für Eure Sprößlin­ge sucht: Alles Alte, was die erwähn­ten Voraussetzungen erfüllt - eine Ad­ler M 100 beispielsweise, eine Pony 100 oder eine 125 ZDB von NSU - wird dank der neuen Regelung für den Nachwuchs plötzlich interessant. Frei­lich muß in diesen Fällen aus dem Kraftrad erst ein Leichtkraftrad wer­den. Noch ist dies per TÜV- und Zu­lassungsstellen-Besuch ohne große Probleme möglich. Ein kleiner Nach­teil freilich ist dabei: Als Leichtkraft­rad entsprechend aktuell geltenden Vorschriften zugelassen, würde ein solches Motorrad dann mindestens 50 Mark im Monat Haft­pflicht-Prämie ko­sten. Doch dafür darf Sohnemann (und natürlich auch Töch­terchen) dann auch schon bei der näch­sten Ausfahrt selbst im Sattel sitzen.

Seitenanzahl: 98 Seiten

Sprache: Deutsch

Gewicht: 223 Gramm

MotorradClassic-DE.4-1996

Eigenschaften von diesem Artikel

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