Motorrad Classic 4/98 - Juli/August 1998 - Kawasaki H2
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Motorrad Classic 4/98 - Juli/August 1998 - Kawasaki H2

Titelbild: Kawasaki H2, der kultivierte Wahnsinn

PLUS: Die Enthüllung: Heinkel Prototypen - Der perfekte Nachbau: Husqvarna-Rennmaschine - Das Portrait: Jarno Saarinen

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Original Inhaltsbeschreibung:

  • Kawasaki H2
  • Die Geschichte von EMW
  • Cafe Racer: Egli-Vincent und Norton
  • Prototypen von Heinkel
  • Zündapp DBT 200
  • Hans Grade
  • Selbst restaurieren, Teil 48
  • Die Geschichte des Klausenrennens
  • Die Renngeschichte von Laurin & Klement
  • Portrait Jarno Saarinen
  • Husqvarna-Eigenbau

Meinung:

Außen vor: Ausnahmsweise bleiben wir Besitzer alter Motorräder einmal verschont. Seit dem 1. April dieses Jahres beißen nämlich den letzten Besitzer eines alten Autos die Hunde.

Altautoverordnung, so heißt das Schlagwort, das die Szene aufge­schreckt hat. In einem vom Ministerium für Um­welt und Verkehr von Ba­den-Württemberg zu die­ser Verordnung herausge­gebenen Faltblatt heißt es: Wird ab dem 1. April 1998 ein mindestens vierrädriger Perso­nenkraftwagen mit höchstens neun Sitz­plätzen einschließlich Fahrersitz endgül­tig stillgelegt, hat entweder der Eigentü­mer oder der nicht mit dem Eigentümer identische Halter in der Regel das Fahr­zeug einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Verwerterbe­trieb zu überlassen.

Weil jedes Jahr bundesweit rund 1,5 Millionen Autos stillgelegt werden, macht diese meiner Meinung nach längst fällige Altautoverordnung auch Sinn, selbst wenn die Freunde vierrädriger Veteranen ob der neuen Vorschrift das eine oder andere Problem damit haben könnten. Denn unabhängig davon, ob ein Fahrzeug endgültig oder nur vorüber­gehend stillgelegt werden soll, muß der Letztbesitzer gegenüber den Behörden Auskünfte zum Verbleib des Fahrzeugs geben. Und das kann entweder ein sogenannter Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung sein. Ersteres wird von der Altauto-Annahmestelle oder dem anerkannten Verwerterbetrieb aus­gestellt. Das Formular zur Erklärung über den Verbleib, also wenn das Auto nur vorübergehend stillgelegt werden soll, gibt es bei der Zulassungsstelle. In dem Faltblatt, das bei meiner örtlichen Zulassungsstelle ausliegt, ist einmal von vierrädrigen Per­sonenwagen die Rede. Demnach wären also der Besitzer eines Goliath- oder Tem­po-Lieferdreirads (so wie mein Großvater einst eines hatte) von dem Nachweis, wo das Restaurierungsprojekt schlummert, ebenso verschont geblieben wie wir mit unseren alten Motorrädern und Cespan­nen. Doch dann taucht in dem Faltblatt gleich mehrmals auch der Begriff Fahr­zeuge auf. Kraftfahrzeuge? Unter diesen Begriff fallen auch Motorräder. Beim hie­sigen Ministerium bat ich um Klärung.

Die Antwort kam prompt und un­mißverständlich: Diese Verordnung gilt, übrigens bundesweit, wirklich nur für Blech- und Plastikbomber mit vier Rä­dern. Dem Umgang mit alten Motorrä­dern darf wie bisher nach Herzenslust ge­frönt werden: Keine Verbleibserklärung, nur weil das restaurierte Schmuckstück während der weniger schönen Monate des Jahres in der guten Stube steht, und auch kein Verwertungsnachweis im Falle einer endgültigen Stillegung, weil das Wrack nämlich erst in einigen Jahren wieder aufgebaut werden soll oder viel­leicht sogar nur als Teileträger gekauft worden ist. Pech für die Freunde alter Autos und nur Glück für uns? Bei Motor­rädern, so die durchaus informierte Dame aus dem Ministerium, fallen nun mal weit weniger zu verwertende und zu ent­sorgende Abfälle an - wenn überhaupt davon gesprochen werden könnte. Denn es würde sich ja fast immer um Lieb­haber-Fahrzeuge handeln, die restauriert werden wollen und nicht entsorgt wer­den müssen.

Seitenanzahl: 114 Seiten

Sprache: Deutsch

Gewicht: 253 Gramm

MotorradClassic-DE.4-1998

Eigenschaften von diesem Artikel

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