Der Spiegel Nr.24 / 9 Juni 1965 - Charles De Gaulle
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Der Spiegel Nr.24 / 9 Juni 1965 - Charles De Gaulle

Titelbild: Charles De Gaulle

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Original Inhaltsbeschreibung:

  • TITELGESCHICHTE: Rudolf Augstein: Charles de Gaulle und sein Gaullismus
  • BONN
    Erhard-Reise
    Brandt-de-Gaulle-Gespräch
    Notstand
  • INTERVIEW: Mit IG-Metall-Chef Otto Brenner über die Notstandsgesetze
  • BUNDESLÄNDER Hamburg
  • DIPLOMATIE Israel-Botschafter
  • GERHARD MAUZ Über den Mariotti-Prozeß
  • NATO Atom-Komitee
  • SPIONAGE NS-Atomforscher
  • POLEN Piasecki
  • USA Davy Crockett
  • LATEINAMERIKA Der Bürgerkrieg in Santo Domingo
  • ENGLAND Homosexualität
  • SERIE Die Russen in Berlin 1945
  • HERMANN SCHREIBER Beim Gemini-Start in Cape Kennedy
  • LITERATUR Enzensberger-Zeitschrift
  • BÜCHER Georg Wolff über Ossip Kurt Flechtheim: Weltkommunismus im Wandel
  • KUNSTMARKT Northwick
  • MARTIN MORLOCK Dinge im Fluß
  • uvm.

Spiegel-Verlag/Hausmitteilung vom Datum: 8. Juni 1965 - Betr.: Erhard; Strauss u.a.

Die Bundesregierung, so erklärte Staatssekretär von Hase beim Besuch des Bundeskanzlers in New York, wünscht die Beziehungen zum SPIEGEL zu normalisieren. SPIEGEL-Redakteur Hans-Roderich Schneider war, als einer von zwölf Presse-Begleitern, in der Kanzler-Maschine nach Amerika mitgeflogen. Selbst pfingst-bedingten technischen Schwierigkeiten des SPIEGEL-Vertreters trug Kanzler Erhard Rechnung: Da ein Pressegespräch des Kanzlers für einen Zeitpunkt angesetzt war, zu dem Schneider wegen Vorverlegung des Redaktionsschlusses seinen Bericht bereits nach Hamburg gegeben haben musste, arrangierte Bundespressechef von Hase einen separaten Gesprächstermin für Schneider. In Zimmer 35a 1 des Waldorf-Astoria-Hotels, wo vordem Adenauer sein Wiedergutmachungsgespräch mit Ben-Gurion geführt hatte, informierte Erhard den SPIEGEL über seine bevorstehenden Aussprachen mit Johnson und de Gaulle (siehe Seite 17).

Das Ermittlungsverfahren gegen Strauss wegen angeblicher Amtsanmassung ist endlich einzustellen, so hatte noch kürzlich der Bayern Kurier verlautbart, allerdings nicht mangels Beweises, sondern wegen erwiesener Unschuld. Die Mitteilung des Oberstaatsanwalts in Bonn über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Strauss, Hopf und Oster wegen Verdachts der Amtsanmassung und der Freiheitsberaubung kommt jedoch nicht im entferntesten zu dem Ergebnis, dass die Unschuld von Strauss erwiesen sei. Im Gegenteil: Das von dem Beschuldigten Strauss veranlasste Vorgehen ... erfüllte ... den äusseren Tatbestand des § 132 StGB (Amtsanmassung) ... Auch der äussere Tatbestand der Freiheitsberaubung ist gegeben. Wenn der Oberstaatsanwalt dennoch Anklage gegen Strauss nicht erhebt, so im Hinblick auf einen möglichen Tatbestandsirrtum. Strauss nämlich behauptet, er habe in der SPIEGEL-Nacht, als er die Festnahme des SPIEGEL-Redakteurs Ahlers in Spanien veranlasste, von Staatssekretär Hopf die Auskunft erhalten, dass ein Haftbefehl gegen Ahlers mit einem Ersuchen um dessen Festnahme nach Spanien unterwegs sei. In Wirklichkeit waren sich Bundeskriminalamt, Bundesanwaltschaft und Bundesjustizministerium, wie der Oberstaatsanwalt noch einmal feststellt, einig geworden, dass einpolizeiliches Ersuchen ... unterbleiben solle. Darüber war Hopf auch unterrichtet. Ob er dennoch Strauss die Auskunft gegeben hat, Haftbefehl und Festnahme-Ersuchen seien nach Spanien unterwegs, konnte der Oberstaatsanwalt nicht aufklären: Volkmar Hopf, heute Präsident des Bundesrechnungshofes, hat die Aussage hierüber schlankweg verweigert. Ausser den Behauptungen von Strauss selbst fand die Staatsanwaltschaft freilich keine sonstigen beweiskräftigen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte Hopf den damaligen Verteidigungsminister falsch unterrichtet hat. In einem einmaligen Circulus vituosus der Beweislücken kann Strauss nicht überführt werden, weil er die Schuld auf Hopf schiebt, und Hopf nicht, weil es ausser den Behauptungen von Strauss keinen Beweis für Hopfs Schuld gibt. In seiner nächsten Ausgabe wird der SPIEGEL das rechtswidrige Treiben von Minister und Staatssekretär als SPIEGEL-Häscher in allen Einzelheiten darlegen (siehe auch Seite 30).

9 Juni 1965

Seitenanzahl: 114 Seiten

Sprache: Deutsch

DS-DE.1965.nr.24

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