Der Spiegel Nr.50 / 4 Dezember 1967 - ... Profil der SPD
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Der Spiegel Nr.50 / 4 Dezember 1967 - ... Profil der SPD

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Original Inhaltsbeschreibung:

Spiegel-Verlag/Hausmitteilung vom Datum: 4. Dezember 1967 - Betr.: Differenzen

Der absonderliche Fall von Kuppelei, über den auf Seite 123 ("Prozesse") berichtet wird, hat nicht nur das Schöffengericht in Neustadt an der Wein­strasse beschäftigt, sondern auch eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Kaiserslautern provoziert. In Neustadt ging es um die Anwendung von Gesetzen, die dem Staat immer noch ein auf die Dauer unerträgliches Strafrecht gegenüber dem Allerprivate­sten zubilligen. In Kaiserslautern ging es um den (daher) erst in diesem Heft veröffentlichten SPIEGEL-Bericht über diesen Fall. Als nämlich der Mainzer Redaktionsvertreter des SPIEGEL, Peter Adam, die Einzelheiten seines Textes bei den Betei­ligten überprüfte, bat ihn der Prozessvertreter des Angeklagten, Rechtsanwalt Werner Reichert aus Kaiserslautern, seinen Namen in der Geschichte dieser heiklen Affäre nicht zunennen. Adam mochte das nicht zusagen, keineswegs aus Ungefällig­keit, sondern wegen des grundsätz­lichen Gewichts eines solchen Zuge­ständnisses: Person und Argumenta­täion des Verteidigers sind in aller Regel und Tradition wesentlicher
Bestandteil journalistischer Pro­zessberichte . Und aus offenbar eben­so grundsätzlichen Überlegungen wollte der Anwalt
sein Recht, nicht im Prozessbericht genannt zu werden, von einem Gericht bestätigt sehen. Er be­antragte daher eine einstweilige Verfügung gegen den SPIEGEL und berief sich auf den Artikel 1 des Grundgesetzes, der den "Schutz der Menschenwürde" garantiert. Das Gericht wies den Antrag kosten­pflichtig ab und begründete seine Entscheidung, ein öffentlich plädierender Anwalt müsse "damit rechnen, dass die Presse in Wahrnehmung berech­tigter Interessen darüber berichtet und Stellung nimmt, wenn ein ernstliches Interesse zur Infor­mierung der Öffentlichkeit besteht". Sicherlich ist die Sorge unbegründet, SPIEGEL-Leser würden denken, die rechtlichen Gründe, die ein Straf­verteidiger vor Gericht mit forensischer Eloquenz vorbringt, bedeuten zugleich, dass er die Taten des Angeklagten billigt. Bei einer Diskussion in der Hamburger Universität ("Revolution 1967 - Studentenulk oder Notwendig­keit?" ) , an der die Studentenfunktionäre Dutschke, Litten und Nevermann, der Konstanzer. Soziologe Dahrendorf, der Berliner Politiker Ristock und der Herausgeber des SPIEGEL teilnahmen, warfen plötz­lich SDS-Leute rosa Flugblätter ins Auditorium. Sie enthielten überraschende Enthüllungen, zum Beispiel diese: "Der SPIEGEL kostet 1,50 pro Exem­plar. Er wird von Springer gedruckt. D. h . : Pro Nummer gehen 85 Pfennig an Springer, das sind 250 Millionen im Jahr. " Nun stimmt das zwar nicht ganz
und auch nicht halb. Aber gesetzt, die unter­stellten Zahlen wären richtig gewesen, würde sich auch nur eine Summe von etwa 40 Millionen Mark er­geben: Die Studenten haben sich beim Multipli­zieren um 200 Millionen vertan. Kopfrechnen, wie
so oft bei exquisiten Geistern, schwach.

4 Dezember 1967

Seitenanzahl: 226 Seiten

Sprache: Deutsch

DS-DE.1967.nr.50

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